Hier finden Sie nützliche Informationen zum Thema Barrierefreiheit.
Rechte für Behinderte sind sowohl im Grundgesetz als auch konkret im Behindertengleichstellungsgesetz fest verankert.
GG Art. 3 Absatz 2:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Grundgesetz)
BGG §1 Absatz 1:
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
Hier erfahren Sie, wie Sie Unterstützung von der Pflegekasse erhalten bezügl. der Installation eines Handlaufs.
Etwas Spaß muß sein beim alltäglichen Kampf für Senioren und Behinderte ...