Infothek

 

Hier finden Sie nützliche Informationen zum Thema Barrierefreiheit.

 

Gleichberechtigung gesetzlich verbrieft

 

Rechte für Behinderte sind sowohl im Grundgesetz als auch konkret im Behindertengleichstellungsgesetz fest verankert.

 

GG Art. 3 Absatz 2:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Grundgesetz)

 

BGG §1 Absatz 1:

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)

 

Sicherheit dank neuem Handlauf. Und wie läuft das mit der Pflegekasse?

Hier erfahren Sie, wie Sie Unterstützung von der Pflegekasse erhalten bezügl. der Installation eines Handlaufs.

Selbstjustiz nicht zur Nachahmung empfohlen

Etwas Spaß muß sein beim alltäglichen Kampf für Senioren und Behinderte ...

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